Die Tagespflege ist eine Einrichtung, in der hilfsbedürftige ältere und demenzkrankte Menschen tagsüber betreut werden und bietet somit eine Ergänzung zur häuslichen Pflege.
Das Angebot der Tagespflege entlastet pflegende Angehörige und macht es ihnen oft erst möglich, berufstätig zu sein und die Pflege über einen längeren Zeitraum zu übernehmen.
Der Demenzkranke kann morgens und abends von dem pflegenden Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst pflegerisch versorgt werden und wird zwischenzeitlich in der Tagespflege umfassend betreut.
Tagespflegeeinrichtungen haben meist eine Gruppengröße von 12 - 14 Plätze und sind in der Regel von montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, zumeist wird ein Hol- und Bringdienst angeboten, der die Gäste von zu Hause abholt und abends wieder zurück bringt.
Die Tagespflege bietet Demenzerkrankten Kontakt zu anderen Menschen und kann so einer zunehmenden Isolation entgegen wirken. Die gezielte Förderung von alltagspraktischen Fähigkeiten hilft dem Demenzerkrankten seine Tagesstruktur zu erhalten und gibt ihm Orientierung und Sicherheit. Dies geschieht durch gezielte Aktivitäten wie krankengymnastische Übungen, Gedächtnistraining, gemeinsames Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten, Spaziergänge, Ausflüge, Arztbesuche, Spielenachmittage etc.
Die Tagespflege eröffnet dem pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in seinem Zuhause zu bleiben und einen Umzug in eine stationäre Betreuungsform zu verzögern oder ganz zu vermeiden.
Die Tagespflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegestufe aufgrund der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Auch wenn noch keine Pflegestufe festgestellt wurde, aber die Vorraussetzungen für zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45 B SGB XI vorliegen (erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung), kann ein Besuch in der Tagespflege beantragt werden.
Die Kosten für die Tagespflege setzen sich aus den Preisen für Pflege und Betreuung, sowie den Preisen für Unterkunft, Verpflegung und der Investitionspauschale zusammen. Die Kosten der Tagespflege übernimmt die jeweilige Pflegekasse bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe. Dazu gehören auch die Kosten
für die Beförderung von der Wohnung in die Einrichtung und zurück. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und
Investitionspauschale sind privat zu entrichten.
Die Tagespflege kann auch in besonderen Fällen über die Urlaubsverhinderungspflege abgerechnet werden.
Werden Leistungen der Hauskrankenpflege mit den Leistungen der Tagespflege kombiniert, so hat der Pflegebedürftige einen
150 % Leistungsanspruch.
Vor Inanspruchnahme ist ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu stellen.
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