Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege können ältere Menschen in Anspruch nehmen, wenn sie nach einem oder aufgrund einer schweren Erkrankung derzeit nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbständig zu führen. Ein weiteres Ziel ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen, wenn diese Urlaub machen möchten oder erkrankt sind.
Die Kurzzeitpflege, als Leistung der Pflegeversicherung, findet in der Regel in einer stationären Pflegeeinrichtung statt, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Für maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige dort in Obhut gegeben werden, so dass die Pflegeperson in diesem Zeitraum z.B. einen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann. Kurzzeitpflegeeinrichtungen übernehmen während der Aufnahme die komplette Versorgung der erkrankten Person.
Viele Einrichtungen haben sich auf die Versorgung demenziell erkrankter Menschen eingestellt und bieten ein entsprechendes Versorgungs- und Beschäftigungsangebot.
Die Pflegekasse gewährt dafür auf Antrag einen Geldbetrag in Höhe von 1.510,00 €.
Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege
Die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege ist ebenfalls eine Leistung, die über die Pflegekasse nach Antragstellung beansprucht werden kann. Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die erkrankte Person z.B. durch einen Pflegedienst oder eine nahe stehende Person zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson (z.B. durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt für die Versorgung durch einen Pflegedienst bis zu 1.510,00 €, für die Versorgung durch Angehörige in der Regel nur das Pflegegeld zzgl. eventueller Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall (max. 1.510,00 €).
Voraussetzung ist, dass vor der ersten Inanspruchnahme einer Ersatzpflege die verhinderte Pflegeperson (z.B. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Bekannte) den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat. Die Möglichkeit der Verhinderungspflege kann auch stunden- oder tageweise als Entlastungsangebot in Anspruch genommen werden.
"Stundenweise" Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann auch stunden- und tageweise als Entlastungsangebot durch
Betreuungsgruppen, ehrenamtlicher häuslicher Entlastungsdienste, Familienentlastender Dienst in Anspruch genommen werden.
Krefelder Caritasheime gGmbH
Lindenstr. 80-82
47798 Krefeld
Telefon 021 51-77 00 81
Fax: 021 51-77 75 55
Kurzbeschreibung des Angebots
3 Kurzzeitpflegeplätze
Krefelder Caritasheime gGmbH
Am Hauptbahnhof 2
47798 Krefeld
Telefon 021 51-82 00 92 40
Kurzbeschreibung des Angebots
Kurzzeitpflegeplätze vorhanden
Ev. Altenhilfe der Diakonie in Krefeld GmbH
Rote Kreuz Str 31Anschrift:
47800 Krefeld
Telefon 021 51-58 30
Fax: 021 51-58 33 26
www.evangelische-altenhilfe-krefeld.de
Kurzbeschreibung des Angebots:
1 Kurzzeitpflegeplatz
Neukirchener Erziehungsverein
Virchowstr. 109
47805 Krefeld
Telefon 021 51-82 08 0
Fax: 021 51-82 08 557
Kurzbeschreibung des Angebots
15 Kurzzeitpflegeplätze
Städtische Seniorenheime gGmbH
Bischofstr. 10
47809 Krefeld
Telefon 021 51-65 04 712
Fax: 021 51-65 04 711
Kurzbeschreibung des Angebots
5 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze
Städtische Seniorenheime gGmbH
Quartalkämpchen 25
47809 Krefeld
Telefon 021 51-73 74 0
Fax: 021 51-73 74 102
Kurzbeschreibung des Angebots
5 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze
Seniorenzentrum gemeinnützige GmbH
Wilmendyk 78 a
47803 Krefeld
Telefon 021 51-89 24 50
Fax: 02151 89 24 42
www.seniorenzentrum-krefeld.de
Kurzbeschreibung des Angebotes:
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze