Als schwerbehindert gilt in Deutschland nur derjenige, bei dem ein Grad der Behinderung von mindestens 50 durch
Verwaltungsverfahren amtlich festgestellt wurde. Von Bedeutung ist die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch deshalb, weil damit diverse Nachteilausgleiche verbunden sind.
Dennoch fragen sich viele Menschen: soll ich überhaupt einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch stellen? Bringt
das nicht noch zusätzliche Nachteile?
In einer Tagesveranstaltung soll anhand von Praxisfällen herausgearbeitet werden, mit welchen vorbereitenden Maßnahmen die
Antragsverfahren erfolgreicher gestaltet werden und in welchen Fällen von einer Antragstellung abgeraten werden sollte.
Der Referent, Carsten Ohm ist Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim VdK – Landesverband NRW e. V. in Düsseldorf.
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TeilnehmerInnen Fachkräfte aus der sozialen Arbeit mit Menschen mit Behinderung und aus der Seniorenarbeit, die Interesse an Grundinformationen zum Schwerbehindertenrecht haben Termin 25. Mai 2011, (10:00 – 16:00 Uhr) Ort Jugendherberge Köln Deutz, Siegesstr. 5, 50679 Köln, Tel.: 0221.814711 www.koeln-deutz@jugendherberge.de Dozent Carsten Ohm, VdK Düsseldorf Teilnahmebeitrag Persönliche Beratung Anmeldung unter FON 02 02 / 28 22 236 FAX 02 02 / 28 22 233 www.paritaetische-akademie.de Kordula Gützlag Tel.: 0521. 964 06 67 guetzlag@paritaet-nrw.org 100,00 Euro (130,00 Euro für Nichtmitglieder), inkl. Seminarmaterial und Tagesverpflegung |