Pflegebegutachtungsrichtlinien:
Der MDS (Medizinscher Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen) hat einen Reader herausgegeben, in der die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebdürftigkeit und viele
Informationen zur Pflegeversicherung enthalten sind.
Die Begutachtungs-Richtlinien erläutern die Begutachtungskriterien und das Begutachtungsverfahren auf der Basis des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und der Pflegebedürftigkeits-Richtlinien.
Sie können sich diesen Reader als Download (98 Seiten) herunterladen oder den Reader öffnen und einige, für Sie interessante Seiten ausdrucken.
Der Reader gibt u.a. Antworten auf die Fragen:
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wann gilt jemand als pflegebedürftig (Pflegebedürftigkeitsrichtlinien) (Seite 15 ff)
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wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt (Pflegebegutachtungsrichtlinien)
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Welche Aufgabe hat der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und was muss er dabei beachten (Seite 14)
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Wo kann ich Pflegeleistungen beantragen, was muss ich beachten, welche Unterlagen muss ich ggf. dem Antrag beifügen (Seite 15
f.)
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Wo beantrage ich Pflegeleistungen? (Seite 16)
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Wie läuft der Besuch des Gutachters vom MDK (mit Arzt und/oderPflegekraft) ab? (Seite 17)
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Wie beantrage ich eine Höherstufung (Seite 22)
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Wer erstellt das Zeitgutachten in einem Widerspruchsverfahren?
(Seite 22)
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Was muss in dem Gutachten alles enthalten sein? (Seite 23 ff.)
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Wie werden wechselnde Tagesformen bei der Begutachtung
berücksichtigt? (Seite 49)
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Wie werden Demenzen bei der Feststellung des Hilfebarfs berücksichtigt? (Seite 51 ff)
Durch Anklicken des Links gelangen Sie zu dem Reader, den Sie auch downloaden können.
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Autor: Friedhelm Sicking
Quelle: Spitzenverbände der Pflegekassen